PKV-Qualitätspartner

Das Qualitätssiegel der PKV erhalten Krankenhäuser, die in ausgewählten medizinischen Bereichen herausragen und Privatversicherten erstklassige Serviceleistungen bei der Unterkunft bieten.
Logo der PKV Qualitätspartner

Die private Krankenversicherung möchte nicht nur, dass ihre Versicherten eine qualitativ hervorragende Behandlung erhalten. Gute Rahmenbedingungen wie eine komfortable Unterkunft im Krankenhaus und eine problemlose Abrechnung tragen ebenso zur Genesung bei. Aus diesem Grund hat die PKV bereits 2012 das Partnerschaftsprogramm „Qualität und Service“ ins Leben gerufen.

Das Qualitätssiegel „Partner der PKV“ bezieht sich auf die medizinischen Leistungen, den Service in Ein- und Zweibettzimmern und die Abrechnung zwischen dem Krankenhaus und der PKV bei den allgemeinen Krankenhausleistungen und der Wahlleistung Unterkunft. Die Qualitätspartnerschaft wird stets für ein Jahr geschlossen. Solange die Voraussetzungen für eine Qualitätspartnerschaft weiterhin erfüllt sind, verlängert sie sich jeweils um ein Jahr und das Krankenhaus erhält ein aktualisiertes Qualitätssiegel.

Welche Krankenhäuser werden Qualitätspartner der PKV?

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Ein Krankenhaus muss folgende Qualitätskriterien erfüllen, damit die PKV mit ihm eine Qualitätspartnerschaft schließt:

  • Hohe medizinische Qualität

Das Krankenhaus muss in mindestens einem Behandlungsbereich eine überdurchschnittliche medizinische Qualität nachweisen.

Zur Prüfung der Qualität zieht der PKV-Verband Daten der stationären gesetzlichen Qualitätssicherung heran. Dazu gehören anonymisierte Angaben über sämtliche Eingriffe bis hin zu Komplikationen. Gibt es zur Behandlungsqualität des Krankenhauses weitere geeignete Informationen, werden auch diese berücksichtigt.

Bei den Qualitätspartnern werden immer nur einzelne medizinische Behandlungsbereiche ausgewiesen. Ist ein Behandlungsbereich nicht im Rahmen der Qualitätspartnerschaft gesondert ausgewiesen, kann dies rein formale Gründe haben. Zudem gibt es Behandlungsbereiche, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nicht erfasst werden (etwa Behandlungen neurologischer Erkrankungen oder Darm-Operationen). Diese Bereiche können deshalb bei der Qualitätspartnerschaft nicht berücksichtigt werden und sind dadurch auch bei keinem der Qualitätspartner aufgeführt. 

Welche medizinischen Behandlungsbereiche im Rahmen der Qualitätspartnerschaft ausgewiesen sein können, entnehmen Sie der oben abgebildeten Suche nach Behandlungsbereichen.

  • Hochwertige Wahlleistung Unterkunft

Für Privatpatientinnen und Privatpatienten stehen Ein- und Zweibett-Zimmer mit besonderen Serviceleistungen zur Verfügung, und zwar zu angemessenen Preisen.

Sie können bei den Qualitätspartnern der PKV darauf vertrauen: Wenn Sie die Wahlleistung Unterkunft vereinbaren, genießen Sie besonderen Komfort. Die Preise sind mit dem PKV-Verband im Rahmen der Gemeinsamen Empfehlung für die Wahlleistung Unterkunft abgestimmt. Damit ist die vollständige Kostenübernahme durch Ihre PKV garantiert, wenn Sie einen entsprechenden Versicherungsschutz für die Wahlleistung Unterkunft haben.

  • Keine leistungsrechtlichen Probleme

Bei den Rechnungen des Krankenhauses sind keine Auffälligkeiten aufgetreten.

Mit einzelnen Kliniken kommt es gelegentlich zu Auseinandersetzungen hinsichtlich ihrer Abrechnung von Leistungen für Privatpatientinnen und Privatpatienten. Diesen Häusern bietet der PKV-Verband keine Qualitätspartnerschaft an. Er steht hierzu mit seinen Mitgliedsunternehmen im ständigen Austausch.

  • Elektronische Datenübermittlung

Das Krankenhaus nimmt am Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung teil.

Für Sie bedeutet das, dass Sie nach Ihrer stationären Behandlung keine Rechnung über die erbrachten allgemeinen Krankenhausleistungen erhalten. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Wahlleistung Unterkunft vereinbart und deshalb im Ein- oder Zweibettzimmer gelegen haben. Das Krankenhaus rechnet direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Vorbild für dieses Verfahren sind die Vorgaben für zugelassene Krankenhäuser im Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V).

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