Lexikon
Wer nach dem Sozialgesetzbuch versicherungsfrei ist, kann sich privat krankenversichern oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben.
Nur bei einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze dürfen abhängig Beschäftigte statt der gesetzlichen eine private Krankenversicherung haben (2024: 69.300 Euro).