Beim Arzt

Junge mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz steht am Tresen in einer Arztpraxis

Privatversicherte und gesetzlich Versicherte werden im gleichen Versorgungssystem behandelt. Der Unterschied ist allerdings, dass Sie als Privatpatientin oder Privatpatient – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung – in Vorleistung gehen. Dadurch können Sie die ärztliche Leistung nachvollziehen und wissen, was wie abgerechnet wird.

Zudem haben Sie die freie Arztwahl. Das gilt auch, wenn Sie sich ohne den Weg über Ihre Hausarztpraxis von einem Facharzt oder einer Fachärztin behandeln lassen möchten. Ebenso können Sie Privatärztinnen und Privatärzte aufsuchen, deren Leistungen gesetzlich Versicherte komplett selbst zahlen müssen. 

Ausnahme: Sie haben einen sogenannten Primärarzttarif abgeschlossen. Dann benötigen Sie für die Kostenerstattung Ihrer PKV eine Überweisung in eine Facharztpraxis. In Primärarztpraxen finden Sie neben Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern ohne weitere Facharztbezeichnung unter anderem auch Kinder-, Frauen- und Augenärztinnen und -ärzte. Ebenso können Sie selbstverständlich Ihre Zahnärztin bzw. Ihren Zahnarzt frei wählen.