Arzneien und Hilfsmittel

Medikamente und Hilfsmittel unterstützen Ihre Therapie und Genesung und gehören zu jedem privaten Krankenversicherungsschutz.
Frau setzt einem Mann ein Hörgerät ins Ohr

Ob Bänderriss, Thrombose, Grippe oder Herzinfarkt – eine ärztliche Behandlung allein reicht häufig nicht aus. Damit Sie wieder gesund werden können, verschreibt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen die geeigneten Mittel. Das können ein oder mehrere Medikamente sein, aber auch Hilfsmittel wie eine Orthese, eine Gehhilfe oder Kompressionsstrümpfe. Für Verbandmaterial können Sie ebenfalls eine ärztliche Verordnung erhalten. Dies alles trägt Ihre PKV entsprechend den Musterbedingungen und Ihren Tarifbedingungen.

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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihnen auch digitale Anwendungen zu therapeutischen Zwecken verschreiben: Sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – in der Regel Apps oder Desktop-Programme – werden seit einigen Jahren immer beliebter und decken zahlreiche Diagnosen (z. B. Depressionen, Schlafstörungen und Diabetes) ab. Mittlerweile erstatten auch viele private Krankenversicherer die Kosten für eine DiGA. Sie sollten aber vorab klären, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind.