Haupt-Reiter
- Wahlleistungen (aktiver Reiter)
- Einstufung / Klinik-Card-Vertrag
- Fachabteilungen
- Ausgezeichnete Leistungsbereiche durch die PKV
- Aspekte der Barrierefreiheit
- Weitere nicht-medizinische Leistungsangebote
- Medizinisch-pflegerische Leistungen
- Fallzahlen
- DRG Fallpauschalen
- Zielvereinbarungen
St. Josefs-Hospital

Dieses Krankenhaus ist Qualitätspartner der PKV.
Adresse:
Beethovenstr. 20
65189 Wiesbaden
Postfach 5529
65045 Wiesbaden
Kontakt
Telefon: | 0611-1770 |
Webseite: | www.joho.de |
E-Mail: | info@joho.de |
Qualitätsbericht:
Aus technischen Gründen ist die Darstellung des Qualitätsberichts des Krankenhauses bis Oktober 2022 leider nicht möglich. Alternativ können Sie sich den Bericht über die Website des Gemeinsamen Bundesausschusses herunterladen.
Krankenhausträger:
St. Josefs-Hospital Wiesbaden GmbH
Bettenkapazität des gesamten Krankenhauses:
459
Wahlleistungen
weitere InformationenDie Wahlleistung "Unterkunft" wird angeboten.
Die Ein- und/oder Zweibettzimmerzuschläge sind auf Basis der Gemeinsamen Empfehlung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) vereinbart. Von Ihrer privaten Krankenversicherung wird dieser Preis in der Regel akzeptiert.
Sofern keine Vereinbarung vorliegt, ist im Einzelfall durch den PKV-Verband zu klären, ob der vom Krankenhaus geforderte Zimmerzuschlag als angemessen bezeichnet werden kann und von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen wird.
Frauenheilkunde und Geburtshilfe/ohne Differenzierung nach Schwerpunkten (II)
Einbettzimmer (auch Familienzimmer) | 61,00 € |
Einzelzimmer (Reservierungszuschlag) (auch Familienzimmer) Das Reservieren/Freihalten eines Einbettzimmers (z.B. bei Aufenthalten im Kreißsaal oder auf der Intensivstation) ist dann abrechenbar, wenn dies mit dem Patienten vereinbart wurde und ein Zeitraum von vier Tagen nicht überschritten wird. In dieser Zeit darf das Zimmer nicht anderweitig belegt werden. | 45,75 € |
Alle Fachabteilungen
Einbettzimmer (eingestreute WL-Zimmer)
| 107,00 € |
Einzelzimmer (Reservierungszuschlag) (eingestreute WL-Zimmer) Das Reservieren/Freihalten eines Einbettzimmers (z.B. bei Aufenthalten im Kreißsaal oder auf der Intensivstation) ist dann abrechenbar, wenn dies mit dem Patienten vereinbart wurde und ein Zeitraum von vier Tagen nicht überschritten wird. In dieser Zeit darf das Zimmer nicht anderweitig belegt werden. | 80,25 € |
Einbettzimmer (Wahlleistungsstation 55)
| 137,50 € |
Einzelzimmer (Reservierungszuschlag) (Wahlleistungsstation 55) Das Reservieren/Freihalten eines Einbettzimmers (z.B. bei Aufenthalten im Kreißsaal oder auf der Intensivstation) ist dann abrechenbar, wenn dies mit dem Patienten vereinbart wurde und ein Zeitraum von vier Tagen nicht überschritten wird. In dieser Zeit darf das Zimmer nicht anderweitig belegt werden. | 103,13 € |
Einbettzimmer (Wahlleistungsstationen 3 und 6)
| 152,50 € |
Einzelzimmer (Reservierungszuschlag) (Wahlleistungsstationen 3 und 6) Das Reservieren/Freihalten eines Einbettzimmers (z.B. bei Aufenthalten im Kreißsaal oder auf der Intensivstation) ist dann abrechenbar, wenn dies mit dem Patienten vereinbart wurde und ein Zeitraum von vier Tagen nicht überschritten wird. In dieser Zeit darf das Zimmer nicht anderweitig belegt werden. | 114,38 € |
Zweibettzimmer (eingestreute WL-Zimmer)
| 51,00 € |
Zweibettzimmer (Wahlleistungsstation 55)
| 67,50 € |
Zweibettzimmer (Wahlleistungsstationen 3 und 6)
| 77,50 € |
Palliativmedizin
Einbettzimmer | Keine gemeinsame Preisempfehlung |
Zweibettzimmer | Keine gemeinsame Preisempfehlung |