PKV schlägt neuen Generationenvertrag für die Pflege vor

November 2019

Von verschiedenen Seiten gab es in letzter Zeit Vorschläge, wie die Pflegeversicherung weiter reformiert werden sollte. Bekannt ist vor allem das Modell eines Sockel-Spitze-Tauschs: Nicht die Versicherungsleistungen, sondern der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll festgeschrieben werden. Die Fachleute der PKV halten diesen Vorschlag jedoch nicht für zielführend. Deshalb haben sie ein eigenes Konzept erarbeitet, wie die Pflegesituation in Deutschland für die Zukunft gesichert werden kann.

Das Problem der heutigen Pflegeversicherung

Jede Generation muss eine gute Pflege erhalten und diese auch finanzieren können. Das wird mit dem bisherigen Generationenvertrag der Sozialen Pflegeversicherung nicht möglich sein, denn:

  • Das Risiko einer Pflegebedürftigkeit steigt mit zunehmendem Alter, insbesondere ab 80 Jahren.
  • Es wird immer ältere Senioren in Deutschland geben – und immer mehr. Das Statistische Bundesamt prognostiziert, dass sich die Zahl der Menschen im Alter ab 80 Jahren von 5,4 Millionen (2018) bereits bis 2022 auf 6,2 Millionen erhöhen wird.
  • Im Umlageverfahren der Sozialen Pflegeversicherung sind die Beiträge vom Einkommen abhängig. Die Erwerbstätigen zahlen höhere Beiträge, Menschen mit geringerem Einkommen wie etwa Rentner niedrigere.
  • In den kommenden Jahren wird die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter sinken. Damit wird die Gruppe derjenigen kleiner, die den Hauptanteil der Beitragszahlungen leisten.

Hinzu kommt:

  • Durch die demografische Veränderung und neue Lebenssituationen wird zunehmend professionelle Pflege benötigt, da Angehörige die Pflege nicht mehr übernehmen können.
  • Schon heute herrscht in der Pflege Fachkräftemangel. Bessere Arbeitsbedingungen (z. B. höhere Gehälter) sind notwendig.

Unter den gegebenen Bedingungen lässt sich auf Dauer keine gute Pflege finanzieren. Schon heute beträgt der Eigenanteil der Pflegebedürftigen bei stationärer Pflege durchschnittlich 1.928 Euro – im Monat.

Generationengerechtigkeit und Generationensolidarität

Eine Reform sollte weder die älteren Menschen noch die jüngeren Beitragszahler überfordern. Deshalb schlägt die PKV einen neuen Generationenvertrag vor:

Anstatt die Leistungen der Pflegeversicherung auf Kosten der Jungen weiter auszuweiten – etwa durch Begrenzung des Eigenanteils oder Vollversicherung – soll der Staat die private Vorsorge z. B. über Pflegezusatzversicherungen stärken. Dafür sollten

  • Beiträge zur Pflegezusatzversicherung steuerlich in voller Höhe geltend gemacht werden können.
  • Menschen, die von den Steuerbegünstigungen nicht profitieren können, einen Zuschuss zur Pflegezusatzversicherung erhalten.
  • ältere Menschen, deren Beitrag wegen ihres Alters zu hoch wäre, sich über einen Einmalbeitrag eine niedrigere Prämie sichern können.
  • Kollektivabschlüsse z.B. über Arbeitgeber möglich sein.

Der Leistungsumfang der Pflegepflichtversicherung dürfte nicht mehr ausgedehnt werden, um die Beitragssätze möglichst stabil zu halten. Leistungsverbesserungen und Kostensteigerungen in der Pflege würden über die Zusatzversicherungen finanziert werden.

Pflegebedürftige und Menschen hohen Alters können nicht mehr selbst vorsorgen. Damit ihr Eigenanteil überschaubar bleibt, wäre für diese Personengruppen eine Dynamisierung der Leistungen sinnvoll. Die Versicherungsleistungen der Pflegeversicherung würden für sie also regelmäßig an die gestiegenen Kosten angepasst.

Auf diese Weise würde man den Bedürfnissen jeder Generation gerecht werden, zugleich bliebe die Solidarität zwischen den Generationen erhalten.