Mögliche Lösungen für Privatversicherte mit Zahlungsschwierigkeiten
- Beitrag
- Versicherungsschutz
Recht auf Tarifwechsel
Sie haben jederzeit einen Anspruch darauf, in einen anderen Tarif zu wechseln. Eine Gesundheitsprüfung und daraus folgend Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nur möglich, wenn der neue Tarif bessere Leistungen anbietet als Ihr bisheriger und auch nur in Bezug auf diese besseren Leistungen. Weitere Informationen
Wer in die Private Krankenversicherung (PKV) wechselt, wünscht einen guten Versicherungsschutz zu einem angemessenen Preis. Veränderungen der eigenen Lebenssituation können aber dazu führen, dass der Beitrag höher ist, als man zahlen kann oder möchte. Sollten Sie in diese Situation kommen, ist das Wichtigste: Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem privaten Krankenversicherer. Gemeinsam können Sie nach der besten Lösung suchen. Ist Ihr finanzieller Engpass vorübergehend, sind zum Beispiel eine Stundung der Beiträge und Ratenzahlungen gute Möglichkeiten. Ihr Versicherer kann Sie zudem beraten, welche beitragsreduzierenden Maßnahmen Sie in Ihrem Tarif ergreifen können oder welche günstigeren Tarife Ihnen noch offenstehen.
Alternativen in jeder Lebenslage
Die hier skizzierten Informationen haben wir ausführlich für Sie in unserer Broschüre Alternativen in jeder Lebenslage – Optionen für PKV-Versicherte aufbereitet. Dort finden Sie auch einige anschauliche Fallbeispiele.
Die Sozialtarife der PKV: Standardtarif und Basistarif
Jedes PKV-Unternehmen mit Krankenvollversicherung bietet den Standardtarif und den Basistarif an. Während der Standardtarif insbesondere für langjährig Versicherte mit Wunsch nach günstigerem Beitrag interessant ist, ist der Basistarif vor allem eine gute Lösung für Versicherte, die sozial hilfebedürftig sind.
Unsere Broschüre informiert ausführlich über diese Sozialtarife der PKV:
- Wer kann in den Standardtarif oder den Basistarif wechseln?
- Welche Beiträge sind zu zahlen?
- Welche Versicherungsleistungen bieten der Standardtarif und der Basistarif?
- Wie werden Arztbehandlungen abgerechnet?
Wie bei sozialer Hilfebedürftigkeit die Zuschüsse vom Sozialamt oder der Arbeitsagentur aussehen, erfahren Sie hier ebenfalls.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen hier im Serviceportal an:
Lösung bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit: Notlagentarif
Versicherte, die ihren Versicherungsbeitrag vorübergehend nicht zahlen können, werden nach den gesetzlichen Vorgaben in den Notlagentarif umgestellt. Wie genau das funktioniert, welchen Versicherungsschutz der Tarif bietet und in welcher Höhe Arztkosten übernommen werden, können Sie in unserer Broschüre nachlesen.
Notlagentarif: kein Tarifwechsel
Versicherte können nicht freiwillig in den Notlagentarif wechseln. Bei anhaltenden Beitragsschulden werden sie in den Notlagentarif umgestellt. Sind die Schulden beglichen, gilt automatisch wieder der frühere Versicherungsschutz.