Früherkennung von Hepatitis nun PKV-weite Leistung

Juli 2021
Blut-Teströhren

Unter dem Motto „Hepatitis kann nicht warten!“ macht die Deutsche Leberhilfe zum Welt-Hepatitis-Tag am 28. Juli auf die Krankheit aufmerksam, denn frühzeitige Erkennung und Behandlung können bleibende Schäden an dem lebenswichtigen Organ verhindern. Vor allem wer unter chronischer Hepatitis B oder C leidet, merkt möglicherweise jahrelang nichts davon, dass die Leber durch Entzündungen zerstört wird.

Versicherte der privaten Krankenversicherungen haben Anspruch auf ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Welche Maßnahmen im Versicherungsschutz enthalten sind, können Privatversicherte ihren Tarifinformationen bzw. -bedingungen entnehmen. Je nach Tarif kann das Leistungsspektrum dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen oder auch umfassender sein. Auf jeden Fall aber erstatten die privaten Versicherer sämtliche ambulanten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Festgelegt sind diese Programme in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Ende vergangenen Jahres hat der G-BA beschlossen, das Screening auf Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion in diese Richtlinie aufzunehmen. GKV- und PKV-Versicherte haben danach ab einem Alter von 35 Jahren einmalig einen Anspruch auf eine Hepatitis-Testung.

Warum eine Früherkennung von Hepatitis sinnvoll ist

Hepatitis ist eine Leberentzündung. Tatsächlich gibt es nicht die Hepatitis, sondern viele verschiedene Formen dieser Erkrankung. Ursächlich ist zumeist eine Virusinfektion. Die häufigste Form der Virus-Hepatitis ist Hepatitis A, gegen die eine Schutzimpfung möglich ist. Sie gilt als weniger gefährlich, unter anderem weil sie nicht chronisch wird.

Anders sieht es bei Hepatitis B und Hepatitis C aus. Nach einer Infektion mit dem jeweiligen Virus kann die Erkrankung zunächst jahrelang symptomlos oder zumindest schleichend verlaufen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie über einen längeren Zeitraum unerkannt bleibt und somit chronisch wird. Schlimmstenfalls drohen den Betroffenen Leberkrebs oder eine Leberzirrhose in so starker Ausprägung, dass eine Organtransplantation notwendig wird. Jedoch lassen sich Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) und Hepatitis-C-Virus (HCV) auch bei Patientinnen und Patienten ohne Symptome zuverlässig diagnostizieren. Mithilfe antiviraler Medikamente kann dann ein schwerer Verlauf der Krankheit verhindert werden. Während Hepatitis C heute fast immer heilbar ist, trifft dies auf Hepatitis B bislang nicht zu. Umso wichtiger ist deshalb eine Früherkennung der Erkrankung.

So läuft das Hepatitis-Screening ab

Im Rahmen der üblichen Vorsorgeuntersuchung wird der Patientin bzw. dem Patienten Blut entnommen. Proben des Blutes werden auf das Hepatitis-B-Virus-Oberflächenprotein (HBsAg) und/oder HCV-Antikörper untersucht. Bei einem positiven Befund wird dieselbe Blutprobe weiter getestet – entweder auf Erbgut (DNA) des Hepatitis-B-Virus oder auf Hepatitis-C-Geninformationen (RNA). Auf diese Weise kann eindeutig nachgewiesen werden, ob eine aktive Infektion mit Hepatitis B oder C vorliegt. Ist dies der Fall, kann direkt mit einer antiviralen Therapie begonnen werden.

Hinweis: Eine Impfung gegen Hepatitis B ist möglich. Sie wird seit 1995 mit Zustimmung der Eltern bei Säuglingen und Kindern vorgenommen und seit 2013 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) auch für Menschen mit geschwächtem Immunsystem empfohlen. Da ein Screening auf Hepatitis B bei geimpften Menschen nicht notwendig ist, wird vorab der Impfstatus des Patienten bzw. der Patientin geklärt.

Das Hepatitis-Screening von Privatversicherten wird wie andere Vorsorgeuntersuchungen auch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. In der Rechnung sind für die Laboratoriumsuntersuchungen dann folgende Positionen aufgeführt:

GOÄ-Nr. 4643 Hepatitis B-Viren (HBs-Antigen)
bei 1,15-fachem Satz: 16,76 Euro
GOÄ-Nr. 4406 Antikörper gegen Hepatitis C-Virus
bei 1,15-fachem Satz: 26,81

Nach Erhalt der Rechnung können Versicherte diese bei ihrer PKV einreichen. Sie wird ihnen im vertraglich vereinbarten Rahmen erstattet. Viele Krankenversicherer nehmen Vorsorgeuntersuchungen vom Selbstbehalt aus. Das bedeutet: Auch wenn die Versicherten einen Selbstbehalt vereinbart und im aktuellen Jahr noch nicht ausgeschöpft haben, trägt das Unternehmen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.