Grippesaison

Wann die PKV die Impfkosten erstattet

Wer zu einer Risikogruppe gehört, sollte sich jetzt gegen Grippe impfen lassen. Das ist für Privatversicherte in der Arztpraxis wie auch in der Apotheke möglich.
Oktober 2023
Eine Spritze wird aufgezogen.

Alljährlich kommt im Herbst die Grippesaison auf uns zu – und geht an den meisten vorüber. Wenn gesunde Kinder oder Erwachsene sich mit der Grippe anstecken, ist ihre Erkrankung in der Regel zwar unangenehm, aber eher harmlos. Dennoch sollten Sie sich immer bewusst sein, dass die Grippe oder Influenza eine ernstzunehmende Erkrankung ist.

Insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen besteht immer ein höheres Risiko, dass eine Krankenhausbehandlung notwendig wird oder sie sogar versterben.

Hinzu kommt: Die Ansteckungsgefahr und die Schwere der Krankheitsverläufe sind von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Das hängt unter anderem von den jeweils verbreiteten Grippevirus-Typen ab.

Hintergrundinformationen zur Grippe

Weiterführende Informationen rund um die Grippeerkrankung, etwa zur Vorbeugung, Symptomen, Behandlung, bietet die vom PKV-Verband gegründete Stiftung Gesundheitswissen.

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Wer sollte sich impfen lassen?

Mit der Frage von Nutzen und Risiken möglicher Impfungen befasst sich in Deutschland die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Dieses Gremium aus ehrenamtlich tätigen Experten spricht jährlich auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse Empfehlungen aus, wer sich gegen Grippe impfen lassen sollte.

Laut STIKO ist eine Grippeschutzimpfung für folgende Personengruppen ratsam:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung auch schon früher
  • Menschen jeglichen Alters mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch ein Grundleiden (z. B. chronische Erkrankung der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Diabetes, Multiple Sklerose, HIV)
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
  • Menschen, die regelmäßig engen Kontakt mit jemandem aus den oben genannten Risikogruppen haben, z. B. durch einen gemeinsamen Haushalt.

Außerdem wird eine Impfung Menschen empfohlen, die berufsbedingt ein höheres Ansteckungsrisiko haben oder die Infektion in besonderem Maße weitergeben könnten. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem medizinisches Personal und Beschäftigte in Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr.

Das Robert Koch-Institut rät, die Impfung zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember durchführen zu lassen. Sie kann nach Empfehlung der STIKO zusammen mit einer COVID-19-Impfung verabreicht werden. Allerdings kann es in diesem Fall vermehrt zu Impfreaktionen kommen, weshalb es überaus wichtig ist, dass Sie vorab ausführlich über die möglichen Reaktionen aufgeklärt werden.

Kostenerstattung der Grippeschutzimpfung in der PKV

Für die Kostenerstattung von Schutzimpfungen gibt es in der Privaten Krankenversicherung keine gesetzlichen Vorgaben. Deshalb formulieren die jeweiligen Versicherer ihre Regelungen unterschiedlich.

Viele PKV-Unternehmen folgen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und beziehen sich in ihren Tarifbedingungen auch explizit darauf. Gehören Sie zu einer der oben genannten Personengruppen, übernimmt Ihre PKV also grundsätzlich die Kosten für die Impfung gemäß den Versicherungsbedingungen. Andere Versicherer formulieren die Kostenübernahme bei Impfungen frei und schließen nur gegebenenfalls einzelne Gründe wie z. B. Auslandsreisen aus. Der Ausschluss einzelner Impf-Anlässe ist übrigens ebenso bei Bezug auf die STIKO möglich. Im Zweifelsfall sollten Sie deshalb direkt bei Ihrem Versicherer nachfragen, ob die von Ihnen gewünschte Schutzimpfung in Ihrem Tarif versichert ist. Dies gilt auch dann, wenn in Ihren Versicherungsunterlagen Schutzimpfungen überhaupt nicht erwähnt sind. Denn auch in diesem Fall ist eine Kostenübernahme durch die PKV nicht generell ausgeschlossen.

Haben Sie mit Ihrem Versicherer einen Selbstbehalt vereinbart, gilt dieser nicht zwangsläufig auch für die Grippeimpfung: In vielen Tarifen bezieht sich der Selbstbehalt explizit nicht auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Sie müssen die Kosten für die Impfung dann also nicht selbst tragen, sondern können sie ohne Bedenken an Ihre PKV weiterreichen. Ebenso erfolgt eine mögliche Beitragsrückerstattung häufig unabhängig von erstatteten Kosten für Schutzimpfungen und andere Vorsorgemaßnahmen. Schauen Sie am besten diesbezüglich in Ihren Tarifinformationen nach.

Grippeschutzimpfung in der Apotheke

Eine Grippeschutzimpfung ist nicht nur in der Arztpraxis oder am Arbeitsplatz, sondern auch in der Apotheke möglich. Das gilt für gesetzlich wie privat Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren. Vor der Impfung müssen Sie umfassend beraten und aufgeklärt werden und in die Durchführung der Impfung einwilligen.

Als Privatversicherte bezahlen Sie die Impfung direkt vor Ort in der Apotheke und erhalten einen Sonderbeleg, den Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer PKV einreichen können.

Das müssen Sie für den Grippeschutz zahlen:

  • für den Impfstoff einen individuellen Betrag im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich
  • für die Impfleistung und Bescheinigung 7,60 Euro
  • für Nebenleistungen wie die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien 2,40 Euro
  • für die Beschaffung des Impfstoffes 1,00 Euro.

Die bezifferte Summe von 11 Euro für Impfleistung, Nebenleistung und Beschaffung gilt in allen Apotheken.

Apotheke mit Impfleistung finden

Über den ApoGuide (auch als App) können Sie herausfinden, welche Apotheken in Ihrer Nähe die Grippeimpfung oder auch andere Leistungen anbieten. Der ApoGuide wird von der GEDISA, einer Tochtergesellschaft von 16 Landesapothekerverbänden und -vereinen, angeboten.