Arbeitgeberzuschuss zur PKV bleibt 2022 gleich

Der maximale Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte bleibt 2022 unverändert. Alle Informationen dazu bekommen Sie in unserem Überblick.
Dezember 2021

Als privatversicherte Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Kranken- (PKV) und Pflegeversicherung (PPV). Grundsätzlich ist der Zuschuss auf die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags zur PKV und PPV begrenzt. Zugleich beträgt er höchstens die Hälfte des maximalen Arbeitgeberanteils für gesetzlich versicherte Beschäftigte.

Mittlerweile stehen für 2022 die Werte aller Komponenten fest, die diesen höchstmöglichen Arbeitgeberzuschuss zur PKV bestimmen: 

  • Beitragsbemessungsgrenze – 2022: 4.837,50 Euro/Monat,
  • allgemeiner Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung – 14,6 % sowie
  • durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen – 1,3 %.

Sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch der allgemeine Beitragssatz und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Damit beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV auch 2022 insgesamt 384,58 Euro/Monat.

Für die Private Pflegepflichtversicherung sind die folgenden Werte relevant: 

  • die Beitragsbemessungsgrenze (2022: 4.837,50 Euro/Monat)
  • der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern (3,05 %).

Auch diese haben sich nicht verändert: Der Beitragssatz bleibt wie die Beitragsbemessungsgrenze stabil. Multipliziert man die beiden Werte, ergibt sich der übliche Höchstbeitrag zur Privaten Pflegepflichtversicherung: 147,54 Euro/Monat. Ehepaare zahlen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags, das sind 2022 221,31 Euro/Monat. Für 2022 gibt es allerdings eine Sonderregelung: Privatversicherte müssen nach dem Willen des Gesetzgebers einen Corona-Zuschlag auf ihren Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Für abhängig Beschäftigte liegt dieser bei 3,40 Euro. Um diesen Betrag erhöht sich auch der Höchstbeitrag zur Privaten Pflegepflichtversicherung, der dadurch 2022 bei 150,94 Euro/Monat liegt.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PPV beträgt 2022 grundsätzlich 73,77 Euro/Monat (in Sachsen: 49,58 Euro/Monat). Das ist die Hälfte des Höchstbeitrags zur PPV. Der Corona-Zuschlag wird grundsätzlich beim Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt. Ob dies auch gilt, wenn der Höchstbeitrag inkl. Corona-Zuschlag gezahlt wird, hat der Gesetzgeber nicht geregelt.

Hier sehen Sie im Überblick die Arbeitgeberzuschüsse 2021/2022 (ohne Corona-Zuschlag) und 2020:
 

Privatversicherte Familienmitglieder werden berücksichtigt

Liegt Ihr Beitrag 2022 unter dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (769,16 Euro), können Sie einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung für Familienmitglieder erhalten, die ebenfalls privat versichert sind. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind oder Ehepartner/in bzw. Lebenspartner/in über Sie familienversichert wäre, wenn Sie gesetzlich krankenversichert wären. Das jeweilige Familienmitglied darf hierfür höchstens ein eigenes Einkommen von 470 Euro/Monat haben.

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