Lexikon

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit besteht, wenn ein Mensch auf Hilfe anderer angewiesen ist, weil seine Selbstständigkeit oder Fähigkeiten gesundheitlich bedingt dauerhaft eingeschränkt sind.

Pflegebedürftige Personen können körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen. Als „dauerhaft“ wird ein zu erwartender Zeitraum von mindestens sechs Monaten angesehen.

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist im XI. Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert.

Bei der Vermutung einer Pflegebedürftigkeit prüft Medicproof (PKV) bzw. der Medizinische Dienst (PKV) die Beeinträchtigungen der betreffenden Person und ordnet ihr einen Pflegegrad zu.

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