Lexikon

Medizinische Notwendigkeit

Für eine medizinische Notwendigkeit kommt es auf zwei Faktoren an: Ursache (z. B. Erkrankung) und geeignete Maßnahme (mit der z. B. eine Linderung erreicht wird).

Die medizinische Notwendigkeit ist bei der Privaten Krankenversicherung Grundvoraussetzung für die Erstattung jeder therapeutischen Maßnahme. Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es muss tatsächlich eine Krankheit, Verletzung oder zu behandelnde Behinderung vorliegen.
  2. Die diagnostischen Maßnahmen müssen objektiv geeignet sein, die Krankheit, Verletzung oder Behinderung zu erkennen bzw. Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
  3. Die daraus abgeleiteten therapeutischen Maßnahmen müssen geeignet sein, zu einer Heilung oder Linderung zu führen oder aber eine Verschlimmerung zu verhindern. Die Behandlung muss also zur Erkrankung passen, und sie muss von der Fachwelt als erfolgversprechend angesehen sein. Das ist im Allgemeinen dann der Fall, wenn es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode handelt. Aber auch neue, innovative Ansätze können diese Bedingung erfüllen.
Zurück