Lexikon

Generika

Nach Ablauf des Patentschutzes eines Arzneimittels dürfen Nachahmerprodukte (Generika) auf den Markt gebracht werden. Diese sind meistens günstiger als die Originale.

Generika sind Arzneimittel, die nicht unter einem eingetragenen Warenzeichen, sondern unter ihrem Freinamen (international gebräuchliche, nicht geschützte Arzneistoffbezeichnung) im Handel sind. Generika oder „Nachahmerpräparate“ unterscheiden sich vom Originalprodukt durch die Galenik (Zubereitungsverfahren), die Formgebung und/oder die Verwendung von Hilfsstoffen wie z. B. Farbstoffen. Das Generikum ist hinsichtlich der Bioverfügbarkeit (Geschwindigkeit und Ausmaß der Arzneimittelwirkung im Körper) dem Originalpräparat gleichwertig.

Neu entwickelte Arzneimittel können sich die Hersteller patentieren lassen. Damit sichern sie sich exklusiv die Vermarktungsrechte an dem entsprechenden Wirkstoff für eine definierte Zeit. Nach Ablauf der Schutzfrist kann der Arzneimittelwirkstoff lizenzfrei von jedem „Zweitanbieter“ produziert werden.

Da die Hersteller von Generika nur geringfügig in die Arzneimittelentwicklung investieren müssen, sind die Produkte meist deutlich preiswerter im Handel als das Originalpräparat.

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