Lexikon

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung für Ärzte ist die rechtliche Grundlage für die Berechnung von Arztleistungen, die nicht von der Sozialversicherung finanziert werden.

Der GOÄ ist das Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen als Anlage beigegeben. Als Vergütung stehen dem Arzt nach GOÄ Gebühren, Entschädigungen (Wegegeld, Reiseentschädigung) und Ersatz von Auslagen zu.

Bei der GOÄ handelt es sich um eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Der Verordnungsgeber (die Bundesregierung) ist gehalten, immer wieder Aktualisierungen vorzunehmen, um zu gewährleisten, dass die Gebührenordnung den aktuellen Stand der Medizin abbildet. Die letzte umfassende Überarbeitung der GOÄ erfolgte jedoch 1982, 1996 wurde die letzte Teilnovellierung der GOÄ vorgenommen. Aus diesem Grunde arbeiten die Bundesärztekammer (BÄK) und der PKV-Verband gemeinsam an einer neuen, den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik abbildenden GOÄ, welche dem Verordnungsgeber als gemeinsamer Entwurf vorgelegt werden soll.

Erfahren Sie mehr zum Thema Arztrechnung nach GOÄ.

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