Lexikon

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung für Ärzte ist die rechtliche Grundlage für die Berechnung von Arztleistungen, die nicht von der Sozialversicherung finanziert werden.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist die rechtliche Grundlage für die Berechnung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.

Geförderte ergänzende Pflegeversicherung („Pflege-Bahr“)

Die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung wird seit dem 1. Januar 2013 von privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgre­mium der gemeinsamen Selbstverwaltung von (Zahn-)Ärzteschaft, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und GKV. Seine Beschlüsse sind teilweise auch für die PKV von Bedeutung.

Gemischte Krankenanstalt

Gemischte Krankenanstalten führen sowohl übliche Krankenhausbehandlungen als auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durch oder nehmen Rekonvaleszenten auf.

Generika

Nach Ablauf des Patentschutzes eines Arzneimittels dürfen Nachahmerprodukte (Generika) auf den Markt gebracht werden. Diese sind meistens günstiger als die Originale.