Lexikon

Aut idem

„Aut idem“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „oder Gleiches“.

Hintergrund: Nach Ablauf des Patentschutzes für ein Originalpräparat kommen häufig Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff, sogenannte Generika, auf den Markt, die in der Regel deutlich preiswerter sind.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Apotheker verpflichtet, ein wirkstoffgleiches preisgünstigeres Arzneimittel abzugeben, falls der Arzt das nicht durch ein Kreuz im Feld „aut idem“ des GKV-Rezeptvordrucks (rosa) ausgeschlossen hat.

Auf dem PKV-Rezeptvordruck (blau) gibt es ebenfalls ein Feld „aut idem“. Auch hier kann der Arzt durch ein Kreuz kennzeichnen, dass der Patient auf jeden Fall das verordnete Medikament erhalten soll. Ist kein Kreuz gesetzt, kann der Apotheker mit Einverständnis des privatversicherten Kunden auch ein anderes Arzneimittel herausgeben.

Der Nutzen der Aut-idem-Regelung für Privatversicherte liegt darin, dass sie ein wirkstoffgleiches Arzneimittel möglicherweise deutlich preiswerter als das Originalpräparat beziehen können. Wenn sie mit ihrer Versicherung einen Selbstbehalt vereinbart haben, werden sie so weniger belastet.

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