Lexikon

Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaftsversicherung unterbrechen Sie die Versicherungsleistungen und können diese zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Risikoprüfung wiederaufleben lassen.

Damit können Sie sicherstellen, dass noch vor Versicherungsbeginn bzw. -wiederbeginn inzwischen aufgetretene Krankheiten in die Risikoprüfung des Versicherungsschutzes eingeschlossen werden (kleine Anwartschaftsversicherung) oder dass zusätzlich die Berechnung des Beitrags nach dem ursprünglichen Eintrittsalter unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Beitragsanpassungen durchgeführt wird (große Anwartschaftsversicherung). Hierfür wird ein Beitrag erhoben, dessen Höhe sich nach der vereinbarten Versicherungsleistung für die eingeräumte Anwartschaft richtet.

Beispiel: Bei einem Arbeitsplatzwechsel können auch langjährige Privatversicherte der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung sichert sich der Betroffene eine Rückkehr in den alten Tarif seiner privaten Krankenversicherung ohne erneute Risikoprüfung (kleine Anwartschaftsversicherung). Darüber hinaus kann er über eine große Anwartschaftsversicherung weiterhin Alterungsrückstellungen bilden, so dass bei Rückkehr in die PKV keine höheren Beiträge wegen Unterbrechung der Versicherungszeit anfallen.

Insbesondere auch für Beamte mit freier Heilfürsorge (z. B. Polizisten) bietet sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung an. Während ihres aktiven Dienstes trägt ihr Dienstherr (Land, Bund) grundsätzlich alle durch Krankheit und Unfall verursachten Kosten, und sie benötigen keine Krankenversicherung. Treten sie aber in den Ruhestand, endet die freie Heilfürsorge. Stattdessen erhalten sie Beihilfe und müssen ergänzend eine Krankenversicherung abschließen. Informationen zum Thema PKV und Beihilfe finden Beamtenanfänger unter www.beamte-in-der-pkv.de.

Zurück