Lexikon

Alterungsrückstellungen

Die Private Kranken- und Pflegeversicherung bildet Alterungsrückstellungen als Vorsorge, da im Alter die Gesundheitskosten zunehmen.

Der Versicherungsbeitrag wird so kalkuliert, dass er in jungen Jahren höher ist als die zu erwartenden Leistungen. Die Differenz wird in der Alterungsrückstellung verzinslich angelegt. Wenn in späteren Lebensjahren die kalkulierten Kosten für Gesundheitsleistungen über dem Zahlbeitrag liegen, wird die Lücke durch Entnahme aus den Alterungsrückstellungen geschlossen.

Infolge der Alterung darf der Beitrag in der PKV nicht steigen. Für die Einhaltung dieser aufsichtsrechtlichen Verpflichtung haftet das Unternehmen mit seinem Eigenkapital.

Allerdings können die Kosten durch medizinischen Fortschritt, Veränderungen der Leistungsmengen je Behandlungsfall oder die Erhöhung der Lebenserwartung steigen. In diesem Fall ist eine Nachkalkulation und Beitragsanpassung notwendig, um die erhöhten laufenden Ausgaben zu decken und die erforderlichen Alterungsrückstellungen nachzufinanzieren.

Der Zinssatz zur Berechnung von Alterungsrückstellungen beträgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben maximal 3,5 Prozent (Höchstrechnungszins).

Zurück