
Als Zahnersatz bezeichnet man alle Formen von Materialien zur Wiederherstellung des Gebisses nach Verlust von Zahnteilen, einem oder mehrerer Zähne. Die Gründe dafür können in der Schädigung von Zahn und Zahnhalteapparat durch Karies und Parodontitis liegen oder in dem Verlust durch einen Unfall.
Der Zahnersatz dient der Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der Kaufunktion und der Ästhetik. Der gegenüberliegende Zahn wüchse ansonsten in die Lücke hinein und die Nachbarzähne kippten ebenfalls in den freien Raum, woraus Belastungsänderungen und Folgeschäden resultierten.

Ist ein Zahn so weit geschädigt, dass er durch eine Füllung nicht mehr wiederhergestellt werden kann, ist die Versorgung mit einer Krone angezeigt. Voraussetzung ist eine gesunde und fest im Knochen verankerte Zahnwurzel. Der zu überkronende Zahn wird beschliffen, die Krone nach einem Abdruck im zahntechnischem Labor hergestellt und schließlich im Mund einzementiert. Im engeren Sinne ist die Versorgung mit einer Krone zwar eine Maßnahme der Zahnerhaltung, wird aber zum Zahnersatz gezählt.
Eine Brücke ist der Ersatz eines oder mehrerer fehlender Zähne, die von überkronten, so genannten Pfeilerzähnen, getragen wird. Der Unterschied zur Krone besteht in der zusätzlichen Fertigung eines funktionsgerechten Zwischenglieds zum Ersatz des fehlenden Zahns. Falls mehrere Zähne ersetzt werden müssen, sind unter Umständen auch mehr als zwei Pfeilerzähne notwendig.
Welches Material für die Krone oder Brücke gewählt wird, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt entscheiden. Im nicht sichtbaren Bereich der Backenzähne eignen sich Metallkronen, bei höheren Ansprüchen an die Ästhetik und im Frontzahnbereich spielen mit Kunststoff oder Keramik verblendete Metallgerüste eine größere Rolle bis hin zu Vollkeramikkronen oder -brücken.
Wenn festsitzender Zahnersatz mit Brücken technisch nicht mehr durchführbar ist, wird die Versorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz notwendig, um weiterhin Kauen, Sprechen und Ästhetik zu gewährleisten. Sind noch eigene Zähne vorhanden, spricht man von Teilprothesen. Diese können herausnehmbar oder kombiniert festsitzend und herausnehmbar sein. Totalprothesen hingegen dienen der Versorgung eines zahnlosen Kiefers oder des gesamten Mundes mit Zahnersatz.
Implantate sind sicherlich die ästhetisch anspruchsvollste und funktionell hochwertigste Form des Zahnersatzes. Das zahnärztliche Implantat stellt im Prinzip eine fest im Kieferknochen verankerte künstliche Zahnwurzel dar, die über ein Halteelement den eigentlichen Zahnersatz (Suprakonstruktion) trägt. Die Implantate können mit Kronen und Brückenkonstruktionen versehen sein oder als Halterung für Teil- und Totalprothesen dienen.
Zur Implantation wird zunächst das Implantatbett in den Knochen gefräst, in welches dann das Implantat eingesetzt wird. Nach einer Einheilungsphase (ca. zwei bis vier Monate) werden das Verbindungsstück zur Suprakonstruktion und der eigentliche Zahnersatz eingefügt. Zahnimplantationen sind nach Abschluss des Wachstums möglich. Bestimmte Erkrankungen (Blutgerinnungsstörungen, nicht oder schlecht eingestellter Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen, Herz-Kreislauf-Störungen) stellen eine Gegenanzeige für oralchirurgische Eingriffe wie eine Implantatversorgung dar.
Welche Form des Zahnersatzes in Ihrer individuellen Situation in Frage kommt, besprechen Sie am besten mit Ihrem Zahnarzt. Sie sollten dabei auch die Rolle des zahntechnischen Labors bei der Anfertigung des Zahnersatzes berücksichtigen.

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