
Bei besonders aufwändigen Leistungen (wie z. B. Zahnersatz) sollten Sie vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes, aus dem sich die geplanten Maßnahmen und der erwartete Kostenaufwand ersehen lassen, Ihrer privaten Krankenversicherung zur Prüfung vorlegen.
Der Heil- und Kostenplan ist eine Art Kostenvoranschlag für die geplante zahnmedizinische beziehungsweise kieferorthopädische Behandlung. Sie erhalten dann eine Mitteilung, mit welcher Versicherungsleistung und welchem Eigenanteil Sie zu rechnen haben. Falls Sie Ihren Anteil reduzieren möchten, haben Sie dann noch die Möglichkeit eine kostengünstigere Behandlungsalternative zu wählen.

Sind bei Ihrer Behandlung auch zahntechnische Leistungen erforderlich, werden die Kosten der Arbeiten des zahntechnischen Labors ebenfalls enthalten sein. Berücksichtigen Sie bei der Prüfung des Heil- und Kostenplans, dass ein Zahnlabor nicht an eine amtliche Gebührenordnung gebunden ist.
Es gibt im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen feste Preise, die auch häufig, aber eben nicht immer, bei privat Versicherten veranschlagt werden. Bei im Vergleich dazu überhöhten Preisen eines zahntechnischen Labors sollten Sie daher gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt überlegen, ob die Leistungen nicht in einem preiswerteren Labor erfragt werden sollten.
Siehe hierzu auch Menüpunkt Zahntechnik/Zahnlabor.
Interessant dürfte auch sein, sich im Internet ein Alternativangebot machen zu lassen. Sie stellen dazu Ihren Heil- und Kostenplan ins Netz und warten auf günstigere Angebote anderer Zahnärzte.
Wir haben in unserer Linkliste ein paar solcher Webseiten zusammengetragen.
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