
Sie bekommen als privat Versicherter die Kosten für medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen im tariflichen Umfang erstattet.
Zur zahnärztlichen Behandlung gehört auch die Versorgung mit Füllmaterial wie Amalgam, Kunststoff, Gold oder Keramik, die sich v. a. hinsichtlich Funktionalität, Kosmetik und Preis unterscheiden. Beraten Sie sich mit Ihrem Zahnarzt über die verschiedenen Behandlungsalternativen.
Zu Ihren Ansprüchen gehören auch Leistungen für Zahnersatz und bei kieferorthopädischer Behandlung. Sie erfolgen je nach Tarif in Prozent vom Rechnungsbetrag (z. B. 50 % oder 80 %) und/oder begrenzt auf Festbeträge, z. T. gestaffelt nach Versicherungsjahren.

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