Das AMG hat den Zweck für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu sorgen. Dabei werden u. a. die Herstellung, Zulassung und Abgabe, die Verschreibungspflicht, die Vertriebswege, die Arzneimittelüberwachung sowie die Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken geregelt.