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Versicherungspflicht

Seit dem 1. Januar 1995 sind alle Personen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen allgemeine Krankenhausleistungen versichert haben, grundsätzlich verpflichtet eben dort auch das Pflegerisiko zu versichern (Ausnahme: Wohnsitz im Ausland).

Innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Versicherung allgemeiner Krankenhausleistungen) kann die Pflegeversicherung auch bei einem anderen privaten Krankenversicherer abgeschlossen werden.

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