

Seit dem 1. Januar 1995 sind alle Personen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen allgemeine Krankenhausleistungen versichert haben, grundsätzlich verpflichtet eben dort auch das Pflegerisiko zu versichern (Ausnahme: Wohnsitz im Ausland).
Innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Versicherung allgemeiner Krankenhausleistungen) kann die Pflegeversicherung auch bei einem anderen privaten Krankenversicherer abgeschlossen werden.
Baierbrunn (ots) - Die meisten Menschen brauchen eine direkte Ansteckung durch Patienten, die...
Baierbrunn (ots) - Diabetes vom Typ 2, die mit sieben Millionen Erkrankten in Deutschland...
Baierbrunn (ots) - Oxytocin macht Männer weich, Testosteron aggressiv. Auch von anderen...
Baierbrunn (ots) - Die Arbeitsagenturen wollen Osteuropäer, die indeutschen Haushalten...
