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Definitionen

Hier werden Begriffe erläutert, auf die nicht in einem eigenen Untermenü eingegangen wird, die aber auf dieser Seite – oder anderen Publikationen zur Pflege(-versicherung) – vorkommen können.

Pflegeberatung
Die Pflegeberatung umfasst unter anderem Informationen zur Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung sowie von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.

Pflegeeinrichtungen
Pflegedienste beziehungsweise ambulante Pflegeeinrichtungen versorgen Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegerisch und hauswirtschaftlich. In stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) können sie ganztägig (vollstationär) oder teilstationär (tags oder nachts) untergebracht und verpflegt werden. Die Pflege muss in beiden Fällen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegekraft stehen.

Pflegepersonen
Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen (z. B. Angehörige, Nachbarn).

Ambulante Pflege
Ambulante- oder häusliche Pflege meint in der Regel, dass Pflegebedürftige im eigenen Haushalt oder dem eines Verwandten gepflegt werden. Bei Tagespflege (tagsüber Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung) handelt es sich ebenfalls um ambulante Pflege. Auch wer in Form von „Betreutem Wohnen“ in einem Seniorenwohnheim eingemietet ist, kann häusliche Pflege erhalten.

Stationäre Pflege
Hier ist der Pflegebedürftige in einem zugelassenen Pflegeheim untergebracht.

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