

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit in der privaten Pflegeversicherung wird im Auftrag der privaten Krankenversicherungsunternehmen von der MEDICPROOF Gesellschaft für medizinische Gutachten mbH vorgenommen. Sie bedient sich dabei unabhängiger Ärzte und Pflegefachkräfte.
Dazu muss der Versicherte einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei seinem Versicherer stellen. Im eigenen Interesse sollte dieser Antrag frühzeitig gestellt werden, sobald der Pflegefall absehbar oder eingetreten ist.
Die Begutachtung erfolgt nach den gleichen Richtlinien wie in der sozialen Pflegeversicherung.
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