
Auch bei der stationären Unterbringung von Pflegebedürftigen werden die Leistungen in drei Stufen gewährt. Derzeit werden je nach Pflegestufe monatlich pauschal geleistet:
ab 1.1.2012 | ||
Pflegestufe 1 | 1023 EUR | |
Pflegestufe 2 | 1279 EUR | |
Pflegestufe 3 | 1550 EUR |
In Härtefällen, wenn der Pflegeaufwand das in Pflegestufe 3 übliche Maß weit übersteigt, können Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1918 EUR erstattet werden.
Das Gesamtheimentgelt, welches sich aus Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und gesondert berechenbarer Investitionskosten zusammensetzt, wird maximal zu 75 % erstattet.
Vollstationäre Pflege wird nur gewährt, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege im Einzelfall nicht möglich ist. Entscheidet sich der Pflegebedürftige trotzdem für die Heimpflege, wird der jeweilige Höchstbetrag der Kostenerstattung für häusliche Pflegehilfe als Zuschuss gezahlt.
Kurzzeitpflege (vorübergehende vollstationäre Heimpflege) kann in Übergangs- oder Krisensituationen für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Kostenerstattung hierfür beträgt bis zu 1550 EUR.
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