
Pflegebedürftige haben Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.
Pflegehilfsmittelverzeichnis (Adobe Reader benötigt)
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Inkontinenzvorlagen, Desinfektionsmittel) werden bis zu 31 EUR monatlich erstattet.
Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett) sollen vorrangig leihweise überlassen werden. Soweit dies nicht möglich ist, hat der Versicherte 10 % der Aufwendungen, maximal jedoch 25 EUR je Pflegehilfsmittel, selbst zu zahlen.
Außerdem können Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (z. B. Einbau eines Treppenlifts) gezahlt werden, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird. Die Zuschüsse sind, unter Berücksichtigung eines angemessenen Eigenanteils, auf 2557 EUR je Maßnahme begrenzt. Als Maßnahme gelten dabei alle Umbauten, die aufgrund des festgestellten Hilfebedarfs notwendig sind.
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