
Ab dem 1. Januar 2009 haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin. Diese Beratung umfasst unter anderem Informationen zur Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung sowie von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.
Diese Pflegeberatung wird in der privaten Pflegeversicherung durch einen eigenen Beratungsdienst (Compass – private Pflegeberatung) angeboten, der die Pflegebedürftigen aufsucht. Sie erfolgt unabhängig davon, ob sich die Bundesländer für oder gegen die Einrichtung von örtlichen Beratungsbüros (so genannte „Pflegestützpunkte“) für die soziale Pflegeversicherung entscheiden.
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