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Für behinderte Menschen

In vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, in denen die Ausbildung, Erziehung, Teilhabe am Arbeitsleben und Leben in der Gemeinschaft im Vordergrund stehen, werden 10 % der Aufwendung des Heimentgelts, maximal jedoch 256 EUR, abgegolten.

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