
Kostenerstattung für häusliche Pflegehilfe durch geeignete Pflegekräfte je nach Pflegestufe monatlich maximal:
ab 1.1.2012 | ||
Pflegestufe 1 | 450 EUR | |
Pflegestufe 2 | 1100 EUR | |
Pflegestufe 3 | 1550 EUR |
In Härtefällen, wenn der Pflegeaufwand das in Pflegestufe 3 übliche Maß weit übersteigt, können Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1918 EUR erstattet werden.
Pflegegeld für die Betreuung durch Pflegepersonen je nach Pflegestufe monatlich:
ab 1.1.2012 | ||
Pflegestufe 1 | 235 EUR | |
Pflegestufe 2 | 440 EUR | |
Pflegestufe 3 | 700 EUR |
Wenn Pflegegeld bezogen wird, muss halbjährlich in den Pflegestufen 1 und 2 sowie vierteljährlich in Pflegestufe 3 eine Beratung durch eine Pflegefachkraft in Anspruch genommen werden. Die Kosten von 21 EUR (Pflegestufen 1 und 2) beziehungsweise 31 EUR (Pflegestufe 3) werden erstattet.
Die Kombination von Kostenerstattung und Pflegegeld (s. o.) ist auch möglich, wenn Leistungen für eine Pflegekraft nur teilweise in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird dann prozentual gekürzt.
Wenn eine Pflegeperson z. B. wegen Urlaub oder Krankheit an der häuslichen Pflege gehindert ist, können für längstens vier Wochen im Kalenderjahr bis zu 1510 EUR der Kosten für eine Ersatzpflegekraft oder die vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erstattet werden.
Wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist, können auch Aufwendungen für die Pflege in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege (Pflegeeinrichtungen, in denen Pflegebedürftige nur tags oder nachts betreut werden; teilstationäre Pflege) erstattet werden, monatlich maximal:
ab 1.1.2012 | ||
Pflegestufe 1 | 450 EUR | |
Pflegestufe 2 | 1100 EUR | |
Pflegestufe 3 | 1550 EUR |
Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung (z. B. aufgrund demenzbedingter Fähigkeitsstörungen) erhalten zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsleistungen, die zweckgebunden für Leistungen der Tages- und Nachpflege, der Kurzzeitpflege und andere Betreuungsangebote zur Verfügung stehen, monatlich einen Betrag von bis zu 100 Euro (Grundbetrag) bzw. 200 Euro (erhöhter Betrag). Diese Leistungen erhalten ab dem 1. Juli 2008 auch Pflegebedürftige, die noch keine Pflegestufe erreichen, jedoch einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung aufweisen.
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