

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind abhängig von der Pflegestufe und ob jemand ambulant oder stationär gepflegt wird. Dabei sind die Leistungen der privaten und der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig. Es gelten die Grundsätze, dass Prävention und Rehabilitation Vorrang vor Pflege und ambulante Pflege Vorrang vor stationärer Pflege haben.
Beihilfeberechtigte Pflegebedürftige erhalten die Leistungen anteilig, indem die Leistungen der Beihilfebemessungssätze des Bundes auf 100 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsleistungen ergänzt werden. Es wird nicht berücksichtigt, wie hoch die Erstattung der Beihilfestellen tatsächlich ausfällt (z. B. abweichende Länderregelung).
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden im Allgemeinen nur bei Daueraufenthalt im Inland gewährt. Das Pflegegeld wird darüber hinaus in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Island und Lichtenstein) gezahlt, sowohl bei vorübergehendem als auch dauerndem Auslandsaufenthalt.
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