
Die Beitragskalkulation in der privaten Pflegeversicherung (PPV) erfolgt versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Die Beiträge sind abhängig vom Alter bei Eintritt in die Versicherung sowie vom Gesundheitszustand. Außerdem wird eine Rückstellung für das im Alter steigende Pflegerisiko gebildet.
Die Beiträge in der PPV sind nach fünfjähriger Vorversicherungszeit in der PPV auf maximal den Höchstbetrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt.
Kinder und Jugendliche sind unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere Nichterwerbstätigkeit, beitragsfrei bis zum 23. Lebensjahr mitversichert. Die Altersgrenze verlängert sich in Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr, ggf. zuzüglich der Dauer einer gesetzlichen Dienstpflicht. Die Altersgrenze gilt nicht für behinderte Kinder, wenn sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
Studenten, die nicht mehr beitragsfrei bei den Eltern versichert sind, zahlen bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres einen reduzierten Beitrag.

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