Entlassung

Wie lange Ihr Krankenhausaufenthalt dauert, hängt in erster Linie von der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung ab. Darüber hinaus aber auch von Ihrer persönlichen Bereitschaft und den Umständen Ihres sozialen bzw. familiären Umfelds. Eventuelle Behandlungsmaßnahmen können Sie auch von zu Hause aus fortsetzen. Wenn Sie der Meinung sind, eine Entlassung käme für Sie in Frage, sollten Sie Ihren behandelnden Arzt in jedem Fall darauf ansprechen.

Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt können Sie in einer nachstationären Behandlung ambulante Untersuchungstermine vereinbaren. Sie haben als Privatpatient auch die Möglichkeit bei entsprechendem Versicherungsschutz, sich von Ihrem Chefarzt in der Krankenhausambulanz weiter behandeln zu lassen.

In vielen Fällen kann ein Krankenhausaufenthalt auch durch häusliche Krankenpflege verkürzt werden.

Nach der Entlassung erhalten Sie die Rechnungen der liquidationsberechtigten Ärzte, falls Sie deren Leistungen in Anspruch genommen haben. Die Liquidation der wahlärztlichen Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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