
Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung haben Sie als privat Versicherter die freie Krankenhauswahl. Sie können also selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen wollen. Sie wählen in Abstimmung mit Ihrem Arzt das für Ihre Behandlung am besten geeignete Krankenhaus aus. Dabei sollten auch Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche eine wichtige Rolle spielen.
Eine Besonderheit ist bei den Krankenhäusern zu beachten, die neben der üblichen Krankenhausbehandlung zusätzlich auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen (so genannte gemischte Krankenanstalten). Für diese Krankenhäuser benötigen Sie ausnahmsweise vor Beginn der stationären Behandlung eine schriftliche Leistungszusage Ihrer Krankenversicherung bezüglich der Kostenerstattung. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sind üblicherweise nicht versichert. Ausnahmen gelten bei so genannten Anschlussheilbehandlungen. Hier erfolgt die Behandlung beispielsweise in einer Kurklinik an Stelle einer sonst notwendigen stationären Krankenhausbehandlung. Daher ist grundsätzlich zu empfehlen, dass Sie die Leistungsfrage vorher mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären. So können mögliche Unstimmigkeiten bezüglich des Krankenhausaufenthalts im Vorfeld ausgeräumt werden. Darüber hinaus bietet Ihnen die private Krankenversicherung Kurkostentarife an, die auch Kur- und Sanatoriumsleistungen einschließen.
Zur Orientierung finden Sie hier ein Verzeichnis der Gemischten Krankenanstalten zum Downloaden. Entsprechende Informationen sind auch in unserer Krankenhaus-Suchmaschine unter Details / Einstufung der Krankenhäuser hinterlegt.
Verzeichnis der Gemischten Krankenanstalten (Adobe Reader benötigt)
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Verzeichnis als Druckversion online zu bestellen.
PKV
Verband der privaten Krankenversicherung
Postfach 51 10 40
50946 Köln

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