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Wahlleistungen

Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus bietet Ihnen das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an:

Über die Wahlleistungen müssen Sie mit dem jeweiligen Krankenhaus gesonderte Verträge abschließen. Sie werden als Privatpatient vorher über die Entgelte und Inhalte der Wahlleistungen im Einzelnen informiert. Einen solchen Vertrag können Sie täglich mit sofortiger Wirkung kündigen. Sie würden dann wieder im Mehrbettzimmer untergebracht oder im anderen Fall durch die jeweils diensthabenden Ärzte medizinisch versorgt.

Die Kosten für die Inanspruchnahme der Wahlleistungen werden Ihnen als Privatpatient von Ihrer Krankenversicherung ersetzt, vorausgesetzt, Ihr Versicherungsvertrag enthält einen entsprechenden Versicherungsschutz.

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