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Mindestmengen

Kniegelenk-Totalendoprothese (Knie-TEP)

Wer ein künstliches Kniegelenk benötigt und sich deshalb operieren lassen muss, möchte diese Operation möglichst in einer Klinik mit umfassender Erfahrung und entsprechendem Know-how vornehmen lassen. Mindestens 50 solcher Eingriffe pro Jahr sollten die Krankenhäuser durchführen - so lautet daher nicht nur die Empfehlung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und des PKV-Verbands.

Die aktuelle Liste der GKV und PKV von nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern*, die die Mindestmenge von 50 Knie-TEP durchgeführt haben, können Sie hier einsehen:

Krankenhausliste 50 Knie TEP (Adobe Reader benötigt)

Die gemeinsame Knie-TEP-Liste ist nach wie vor offen. Sie wird fortlaufen gepflegt, sodass Krankenhäuser zukünftig je nach Tatbestand in die Liste aufgenommen, jedoch auch entfernt werden können.

 

* Hochschulkliniken, Plankrankenhäusern, Krankenhäuser mit Versorgungsvertrag

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