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Allgemeine Krankenhausleistungen

Allgemeine Krankenhausleistungen sind Leistungen, die für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende stationäre Behandlung der jeweiligen Krankheit eines Patienten notwendig sind. Das beinhaltet vor allem die medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie die Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer. Außerdem gehören zu den allgemeinen Krankenhausleistungen die während des Krankenhausaufenthalts durchgeführten Früherkennungsmaßnahmen, vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter, die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson, besondere Leistungen von Tumorzentren und geriatrischen Zentren sowie die Frührehabilitation.

Das Finanzierungsrecht der Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Berechnung von Krankenhausleistungen gegenüber dem Patienten sind im Detail relativ kompliziert. Deshalb gehen wir an dieser Stelle nur kurz auf das Prinzip ein. Die jeweiligen Entgelte für die Krankenhausleistungen können Sie über unserer Krankenhaussuchmaschine für jedes Krankenhaus recherchieren.

Zum 1. Januar 2004 wurden diagnosebasierte Fallpauschalen, so genannte „Diagnosis Related Groups“ (DRGs – auch als G(erman)-DRGs bezeichnet) bundesweit verbindlich für alle Krankenhäuser eingeführt. Damit sollen die Krankenhausleistungen nach Art und Schweregrad der diagnostizierten Krankheit(en) eingestuft und vergütet werden.

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