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Leistungspflicht der PKV

Zum Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung gehören selbstverständlich auch Heil- und Hilfsmittel, sofern sie von Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern verordnet werden. Außerdem müssen sie von der Schulmedizin* überwiegend anerkannt sein oder sich als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben. Die Leistungen sind nach Art und Umfang jedoch stark abhängig von dem jeweils gewählten Tarif, sodass an dieser Stelle nur Grundsätzliches thematisiert werden kann.

*Allgemein anerkannte und an den medizinischen Hochschulen gelehrte Medizin im Sinne einer angewandten Naturwissenschaft.

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