Lexikon

Notlagentarif

Der Notlagentarif ist ein Tarif für Versicherte in vorübergehenden finanziellen Notlagen, die ihrer PKV mehrere Beiträge schulden.

Seit 2013 können Versicherte in den Notlagentarif umgestellt werden, wenn sie trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung in einem Zeitraum von sechs Monaten keine Beiträge gezahlt haben.

Versicherte im Notlagentarif erhalten Leistungen der Notfallversorgung zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Kinder und Jugendliche im Notlagentarif erhalten darüber hinaus Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Schutzimpfungen erstattet.

Wenn alle Beitragsschulden, Säumniszuschläge und Mahngebühren zurückgezahlt sind, wird der Vertrag ab dem übernächsten Monat automatisch im alten Tarif fortgesetzt.

Ausführlichere Informationen zum Notlagentarif bieten unsere Broschüre Alternativen in jeder Lebenslage - Optionen für PKV-Versicherte [PDF] sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Notlagentarif (AVB/NLT) [PDF].

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