

Die medizinische Notfallbehandlung ist im Versicherungsschutz für die „medizinisch notwendige Behandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen“ enthalten.
Der private Versicherungsschutz erstreckt sich ganzjährig auf Heilbehandlungen in Europa; außerhalb Europas bis zu einem Monat (teilweise bis zu drei Monaten).
Bei akuten Krankheiten oder Unfällen sind damit auch bei einem Auslandsaufenthalt die medizinisch notwendige Behandlung sowie die freie Arzt- und Krankenhauswahl gewährleistet.
Ihre private Krankenversicherung trägt die Kosten für eine Krankenwagenfahrt zum nächstgelegenen Krankenhaus.
Bei Reiseantritt sollten Sie prüfen, ob ein eventuell medizinisch notwendig werdender Rücktransport finanziell abgesichert ist. Ansonsten empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.
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