
Bei offenen Fragen bzw. Einwänden zur Rechnung, sollte zunächst der Arzt angesprochen werden. Bleiben danach noch Fragen, kann die Rechnung zur Überprüfung der Krankenversicherung eingereicht werden (inklusive Anmerkungen).
Auf jeden Fall gilt: Rechnungen mit Anmerkungen durch das Prüfprogramm sollten Sie nicht vor der Einreichung zur Erstattung bei Ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen bezahlen. Warten Sie hier bitte zunächst die Prüfung der Erstattung durch Ihr Versicherungsunternehmen ab, bis Sie die Rechnung bezahlen.
In den Unternehmen sitzen Spezialisten, die die Rechnung eingehend prüfen werden und gegebenenfalls nach Rückfragen mit Ihnen oder auch Ihrem behandelnden Arzt zu sachlich abgewogenen Entscheidungen kommen werden.

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