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Rechnungsprüfung

Die Arztrechnung sollte – wie jede andere Rechnung auch – geprüft und die Bezahlung nur bei sachlich und rechnerisch korrekter Ausführung vorgenommen werden. Ansonsten besteht Anspruch auf Korrektur.

Die Rechnung sollte vor allem auf Plausibilität und Formalien geprüft werden. Hierzu zählen:

  • Datum der Leistungserbringung,
  • Nummer und Bezeichnung der Leistung einschließlich einer in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls genannten Mindestdauer,
  • Betrag,
  • Steigerungssatz,
  • Minderungsbetrag bei stationärer Leistung,
  • evtl. Art der Entschädigung und/oder Auslage.

Hilfreich sind folgende Fragen:

Wurde die Leistung erbracht? Ist die Rechnung, sind die Steigerungssätze nachvollziehbar und in der Höhe gerechtfertigt?

Die Rechnung sollte erst nach der Überprüfung, die gegebenenfalls Ihre Versicherung übernimmt, beglichen werden.

Die Rechnungsüberprüfung trägt auch zu stabileren Beiträgen in der Krankenversicherung bei.

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