
Die Arztrechnung sollte – wie jede andere Rechnung auch – geprüft und die Bezahlung nur bei sachlich und rechnerisch korrekter Ausführung vorgenommen werden. Ansonsten besteht Anspruch auf Korrektur.
Die Rechnung sollte vor allem auf Plausibilität und Formalien geprüft werden. Hierzu zählen:
Wurde die Leistung erbracht? Ist die Rechnung, sind die Steigerungssätze nachvollziehbar und in der Höhe gerechtfertigt?
Die Rechnung sollte erst nach der Überprüfung, die gegebenenfalls Ihre Versicherung übernimmt, beglichen werden.
Die Rechnungsüberprüfung trägt auch zu stabileren Beiträgen in der Krankenversicherung bei.

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