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Der Facharzt

Approbierter (staatlich zugelassener) Arzt, der in einem bestimmten Fachgebiet die dafür vorgeschriebene Weiterbildung absolviert hat und zur Führung einer Fachgebietsbezeichnung bzw. Facharztbezeichnung berechtigt ist (z. B. Facharzt für Innere Medizin).

Innerhalb eines Fachgebiets kann der Arzt durch Weiterbildung zu einer zusätzlichen Schwerpunktbezeichnung (z. B. Kardiologe) berechtigt werden. Eine darüber hinaus gehende Weiterbildung berechtigt zum Führen einer Zusatzbezeichnung (z. B. Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten: Allergologie).

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