Medikamentöse Tumortherapie

Die Medikamentöse Tumortherapie umfasst die Anwendung und Überwachung von Medikamenten bei Tumorerkrankungen des jeweiligen Gebietes.

Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist die Facharztanerkennung im Gebiet Chirurgie oder für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Urologie oder die Anerkennung einer Schwerpunktbezeichnung im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin.