
Arzt
Der Begriff Arzt/Ärztin ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Arzt/Ärztin ist, wer die staatliche Zulassung (Approbation) zur Ausübung des ärztlichen Heilberufs erhalten hat.
Voraussetzung dafür sind ein Medizinstudium (inklusive eines praktischen Jahres) und das Bestehen aller Prüfungen entsprechend der Bundesärzteordnung sowie der Approbationsordnung für Ärzte.
Dipl. med.
Diplommediziner/in ist eine abweichende Berufsbezeichnung aus der ehemaligen DDR und berechtigt zur Ausübung des Arztberufs.

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