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Medizinisch notwendige Leistungen

Als Privatpatient haben Sie bei der ambulanten Versorgung freie Arztwahl unter Vertragsärzten sowie rein privat praktizierenden Ärzten. (Im Krankenhaus ist sowohl die ambulante wie die stationäre Behandlung durch den Chefarzt bei entsprechendem Versicherungsschutz möglich.)

Sie bekommen die medizinisch notwendige (Heil-) Behandlung bei Krankheit oder Unfallfolgen, bei Schwangerschaft und Entbindung sowie zur Früherkennung von Krankheiten. Die Leistung umfasst Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin* überwiegend anerkannt sind.

 

*Allgemein anerkannte und an den medizinischen Hochschulen gelehrte Medizin im Sinne einer angewandten Naturwissenschaft.

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