
Unter Impfungen bzw. Schutzimpfungen versteht man die Erzeugung einer Immunität (Unempfindlichkeit des Organismus, hier insbesondere für eine Infektion mit Mikroorganismen) zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten.
Schutzimpfungen sind streng genommen, obwohl krankheitsvorbeugende Maßnahme, keine medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Die private Krankenversicherung übernimmt im Umfang des ambulanten Tarifs in der Regel die Kosten der Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts für alle Personen allein in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht empfohlen werden.
Bei arbeits- oder reisemedizinischen Impfungen sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob die Kosten übernommen werden oder gegebenenfalls über einen speziellen Tarif abgedeckt werden können.

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