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Früherkennung/ Prävention

Vorbeugen ist besser als Heilen!

Sie können sich als privat Versicherter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten in dem Rahmen unterziehen, wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden. Gleiches gilt für Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern.

Viele Versicherungstarife sehen darüber hinaus gezielte Vorsorgeuntersuchungen ohne konkrete Diagnose und Alterungsbeschränkungen vor.

Die gesetzlich eingeführten Früherkennungsprogramme sind im Folgenden kurz skizziert:

  • Über 35 Jahre alte Männer und Frauen haben alle zwei Jahre Anspruch auf einen Gesundheitscheck zur Früherkennung so genannter Zivilisationskrankheiten, besonders Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit).
  • Männer über 45 Jahre und Frauen über 20 Jahre haben einmal jährlich Anspruch auf eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung.
  • Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres haben Kinder Anspruch auf zehn Untersuchungen (nach Vollendung des 10. Lebensjahres nochmals eine Untersuchung) zur Früherkennung von körperlichen oder geistigen Störungen ihrer Entwicklung.

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