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Ambulante Operationen

Viele Operationen können heute ohne stationäre Aufnahme in Facharztpraxen, Kliniken oder Tageskliniken durchgeführt werden. Moderne Operationstechniken, zum Beispiel minimal-invasive chirurgische Methoden und schonende Narkosen belasten den menschlichen Organismus weniger und machen so viele Operationen ambulant möglich.

Der Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. gibt Ihnen ausführliche Antworten auf Fragen zu diesem Themenbereich, aber auch Beispiele für Operationen, die ambulant durchführbar sind.

Falls bei Ihnen die Notwendigkeit eines operativen Eingriffs festgestellt wurde, besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob diese Operation ambulant durchgeführt werden kann. Entscheidend dabei ist auch, was Sie als Patient möchten. Sie sollten sich sicher und wohl fühlen.

In jedem Fall wird vor dem Eingriff mit Ihnen ein Aufklärungsgespräch geführt, in dem Sie über den geplanten Eingriff, die Erfolgsaussichten und Risiken, die Nachbehandlung und gegebenenfalls alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt werden (Aufklärungspflicht des Arztes). Außerdem werden Sie vor der eigentlichen Operation auf Ihren Gesundheitszustand und Ihre Narkosefähigkeit hin untersucht. Die Aufklärung über die Anästhesie (Lokalanästhesie, Regionalanästhesie oder Vollnarkose) erfolgt durch den Anästhesisten bzw. Narkosearzt.

Je nach Art der Operation und Narkose können Sie in der Regel 2 bis 4 Stunden später wieder entlassen werden. Trotzdem sollten Sie eine häusliche Betreuung bis 24 Stunden nach der Operation durch einen Angehörigen gewährleisten.

Lokalanästhesie (örtliche Betäubung):
örtlich begrenzte Schmerzausschaltung in dem unmittelbaren Körperbereich, der operiert werden soll (z. B. Finger, Leiste).

Regionalanästhesie (Teilnarkose):
Die Schmerzausschaltung findet in einem Teil des Körpers statt (z. B. Arm, Bein, Bauch). Das Bewusstsein bleibt dabei voll erhalten.

Vollnarkose (Allgemeinanästhesie):
schaltet das Bewusstsein und Schmerzempfinden im ganzen Körper aus.

Für ambulante Operationen sprechen verschiedene Gründe:

  • Sie sind schneller wieder in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung, wo auch die Genesung schneller erfolgt.
  • Es kommt seltener zu Wundinfektionen. Durch den kurzen Aufenthalt sinkt die Gefahr, sich mit „Krankenhauskeimen" zu infizieren.
  • Sie bestimmen, wann, wo und von wem Sie operiert werden. Hier ist auch Ihre Eigenverantwortung gefordert.
  • Die Betreuung durch Ihren Facharzt ist ohne ständigen Personalwechsel gewährleistet.

Einige Beispiele für Eingriffe oder Indikationen, die besonders für eine ambulante Durchführung in Frage kommen:

  • Entfernung von Warzen,
  • Entfernung von Hauttumoren oder Muttermalen,
  • Krampfaderoperationen,
  • Bandscheibenoperationen,
  • Leistenbruchoperationen,
  • Herzschrittmacher,
  • Entfernung von Rachenmandeln,
  • Blinddarmentfernung (eigtl. Entfernung des Wurmfortsatzes, Appendektomie),
  • grauer Star (Katarakt),
  • grüner Star (Glaukom),
  • Arthroskopische Operationen.

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