

Neben den von der Schulmedizin überwiegend anerkannten Behandlungsmethoden und Arzneimitteln, zahlt Ihre private Versicherung auch für alternative Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden zur Verfügung stehen.
Die Wirksamkeit der Behandlungsmethoden ist nicht immer zweifelsfrei erwiesen. Sie sollten sich daher vor Beginn einer Behandlung unbedingt bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen erkundigen, ob und in welchem Umfang die in Frage kommende Behandlung im Versicherungsschutz enthalten ist.
Typische alternative Behandlungsmethoden sind beispielsweise Akupunktur der traditionellen chinesischen Medizin, Homöopathie oder Phytotherapie (Behandlung mit Pflanzen, Pflanzenteilen und deren Zubereitungen).
Alternative Heilmethoden werden von Ärzten sowie Heilpraktikern angeboten.
Bei Ärzten bescheinigen die Zusatzbezeichnungen Balneologie und Medizinische Klimatologie, Homöopathie und Naturheilverfahren eine Weiterbildung im Bereich alternativer Heilmethoden.
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